Reglement für Concept Cars & Prototypen
§ 1
Unter der Schirmherrschaft der FIVA fungiert die BMW AG als Ausrichter der "Concorso d’Eleganza Villa d’Este" International Concours d’Elegance im Grand Hotel Villa d’Este in enger Zusammenarbeit mit der Villa d’Este S.p.A.
§ 2
Im Rahmen der Concorso d’Eleganza und daher zum gleichen Termin, am gleichen Ort und mit dem gleichen Programm wird eine Sektion des Wettbewerbs für Concept Cars und Prototypen um den „Concorso d’Eleganza Villa d’Este Design Award for Concept Cars and Prototypes“ ausgerichtet. Das Organisationskomitee ist berechtigt, die Anzahl der in dieser Sektion des Wettbewerbs teilnehmenden Fahrzeuge zu beschränken.
§ 3
Namhafte Automobilhersteller (mit Ausnahme von Marken der BMW Group), Karosseriebauer, Designstudios und Einzelpersonen sind berechtigt, Fahrzeuge für den Wettbewerb anzumelden. Die Anzahl der Fahrzeuge ist auf ein Fahrzeug pro Teilnehmer begrenzt.
§ 4
"Concept Cars" und "Prototypen" werden wie folgt definiert: Nur einmal gebaute, fahrbare Modelle, die aus Gründen der Fahrbarkeit teilweise mit Bauteilen oder mechanischen Komponenten aus der Massenproduktion ausgestattet sein dürfen. Sowohl die Karosserie als auch das Interieur müssen vollständig sein und dürfen nur ein einziges Mal als Unikat produziert worden sein. Der Wettbewerb (Concorso) findet gemäss dem vollen, den Teilnehmern übersandten Programm in Cernobbio statt.
§ 5
Zugelassen vom Organisationskomitee werden lediglich "Concept Cars" und "Prototypen", die nach dem 1. Januar 2006 zum ersten Mal offiziell der Öffentlichkeit vorgestellt wurden.
§ 6
Die gemäss des Reglements dieser Sektion teilnehmenden Fahrzeuge nehmen an sämtlichen Teilen des Programms in Villa d’Este und Villa Erba teil. Für die Parade vor dem Publikum und für Fahrten von einem Veranstaltungsort zum anderen innerhalb des Wettbewerbs unter eigener Kraft müssen die Fahrzeuge lauffähig und fahrbar sein. Sämtliche Fahrten auf öffentlichen Strassen finden jedoch als freie, individuelle Fahrten statt, und nicht in Form eines organisierten Transfers. Für den Strassenverkehr zugelassene Fahrzeuge benötigen eine gültige, rechtswirksame Versicherung sowie die üblichen, gesetzlich und verkehrsrechtlich erforderlichen Papiere.
§ 7
Abzeichen, Inschriften, Markennamen, Sponsorenlogos oder Rennnummern sind nicht zugelassen. Ausnahmen hiervon können für solche Kennzeichen und Markierungen gewährt werden, die sich bereits bei der aller ersten offiziellen Vorstellung des Fahrzeugs auf dem Fahrzeug befanden.
§ 8
Der Preis "Concorso d’Eleganza Design Award for Concept Cars & Prototypes“ wird an das durch geheime Wahl vom Publikum am Sonntag in der Villa Erba gewählte Fahrzeug verliehen. Die Teilnehmer in der Sektion "Historische Fahrzeuge" sind ebenfalls berechtigt, an dieser Wahl teilzunehmen. In dem jeweiligen Jahr ist der Gewinner des Preises berechtigt, den "Concorso d’Eleganza Villa d’Este patrocinato da BMW Group Design Award" auf seinem Geschäftspapier zu benutzen. Das Organisationskomitee behält sich das Recht vor, weitere Preise vor der Veranstaltung hinzuzufügen.
§ 9
Anmeldungen sind auf dem hierfür vorgesehenen Formular zusammen mit sämtlichen notwendigen Unterlagen und mit einem Foto aus der Dreiviertelperspektive von vorne sowie mit einem Team von nicht mehr als zwei Personen einzureichen (zusätzliche Teammitglieder nur auf besonderen Wunsch). Der ausgefüllte Antrag muss bis spätestens 31. Januar 2008 beim Organisationskomitee der Concorso d’Eleganza Villa d’Este, c/o Penta GmbH, Postfach 500251, D-80972 München, Deutschland, eingehen. Spezielle technische Einzelheiten bezüglich Fahrzeuge, die zum ersten Mal bei der diesjährigen Genfer Automobilausstellung dem Publikum gezeigt werden, sind dem Organisationskomitee in der Woche nach der Ausstellung in Genf vorzulegen. Die Anmeldegebühr ist sofort nach Empfang der Rechnung an die BMW AG zu bezahlen. Nach der Bestätigung ist keine Erstattung der Anmeldegebühr möglich. Der Teilnehmer ist für seine eigene Reise- und Ausfalls-/Annullierungsversicherung verantwortlich.
§ 10
Den Teilnehmern stehen zwei Pakete für die Hotelunterbringung und Mahlzeiten zur Verfügung: Paket A oder Paket B, beide für ein Team von nicht mehr als zwei Personen kalkuliert. Diese Pakete enthalten keine Extras im Hotel, Getränke und sonstige Kosten an der Bar, keine Sonderwünsche für eine höhere Kategorie und generell keine weiteren Kosten, soweit diese nicht ausdrücklich in den oben genannten Paketen angegeben und enthalten sind.
§ 11
Das Organisationskomitee behält sich das ausschließliche, unabdingbare Recht vor, Teilnehmer auszuwählen. Abgelehnte Anträge zur Teilnahme werden so schnell wie möglich bekannt gegeben. Da die Teilnahme an der Veranstaltung ausschließlich auf Einladung erfolgt, akzeptiert das Organisationskomitee unter normalen Bedingungen keinen Ersatz für bereits angemeldete Fahrzeuge oder Teams. Jeder Antrag auf Ersatz mit Ernennung eines anderen Fahrzeugs oder Teams ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung ausdrücklich und formell zu genehmigen.
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Die offiziellen Teilnehmer sowie alle anderen Beteiligten nehmen auf eigenes Risiko am Wettbewerb teil. Die BMW AG haftet jedoch für Körperverletzung oder Tod aufgrund vorsätzlicher Handlung oder Fahrlässigkeit seitens der BMW AG, seinen Vorständen, Führungskräften oder Handlungsbevollmächtigten. In allen anderen Fällen haftet die BMW AG nur in dem Ausmaß, in dem ein Schaden die Folge einer vorsätzlichen Handlung oder grober Fahrlässigkeit der BMW AG, seinen Vorständen, Führungskräften oder Handlungsbevollmächtigten ist. Diese Haftungsklausel gilt dementsprechend zugunsten von Villa d’Este S.p.A., seinen Vorständen, Führungskräften oder Handlungsbevollmächtigten.
§ 13
Dieses Reglement unterliegt deutschem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche sich aus diesem Reglement oder aus dem Concorso ergebenden Streitigkeiten ist München.





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