Concorso d’Eleganza Villa d’Este

Druckvorschau Sitemap

Reglement für historische Fahrzeuge

§ 1

Unter der Schirmherrschaft der FIVA fungiert die BMW AG als Ausrichter der "Concorso d'Eleganza Villa d'Este” International Concours d’Elegance für Historische Fahrzeuge im Grand Hotel Villa d’Este in enger Zusammenarbeit mit der Villa d’Este S.p.A.

§ 2

Die Veranstaltung vom 25. - 28. April 2008 ist für Fahrzeuge jedes Typs und jeder Marke bis zum Baujahr 1978, für die eine FIVA-Identitätskarte gemäss den Klassen A-1, 2 oder 3, bzw. B-1, 2 oder 3 vorliegt. Teilnehmer aus einem Land ohne nationalen FIVA-Vertreter werden gebeten sich wegen Ausstellung einer eigens für sie vorgesehenen FIVA Identitätskarte an folgende Adresse zu wenden: Herr Rainer Hindrischedt, Vorstand der Technischen Kommission der FIVA, Le Moulin, F-50250 Montgardon, Frankreich, Tel- und Fax-Nr.: 0033-2-33071560, e-mail: rainer.hindrischedtwanadoo.fr.
Der Wettbewerb ("Concorso") wird wie in dem den Teilnehmern vorgelegtem Gesamtprogramm aufgeführt in der Stadt Cernobbio abgehalten.

§ 3

Die Fahrzeuge werden auf der Grundlage ihrer historischen, technischen und ästhetischen Bedeutung, ihrer Seltenheit und Authentizität, sowie im Hinblick auf die Eleganz und Feinheit ihres Designs ausgewählt. Das Exekutivkomitee behält sich das Recht vor, aufgrund von besonderem Interesse an bestimmten Fahrzeugen auch solche Fahrzeuge auszuwählen und für den Wettbewerb zuzulassen, die nicht vollständig diesen Anforderungen entsprechen. Sollte sich die Jury entscheiden, ein solches Fahrzeug mit einem Preis zu prämieren, so muss diese Entscheidung gerechtfertigt sein. Die Kandidaten erklären sich damit einverstanden vor der Endauswahl der Teilnehmer ihre Fahrzeuge von einem Vertreter des Exekutivkomitees zu einem zu vereinbarenden Termin begutachten und prüfen zu lassen.

§ 4

Die für den Wettbewerb zugelassenen Fahrzeuge haben sich jederzeit in einem perfekten, fahrbereiten Zustand zu befinden und, soweit erforderlich, sämtliche für den Strassenverkehr benötigte Genehmigungen und Zulassungen aufzuweisen. Für den Strassenverkehr zugelassene Fahrzeuge benötigen eine gültige, rechtswirksame Versicherung sowie die üblichen, gesetzlich und verkehrsrechtlich erforderlichen Papiere. Sämtliche Fahrten auf öffentlichen Strassen finden jedoch frei und individuell statt, und nicht in Form eines organisierten Transfers.

§ 5

Der Exekutivausschuss teilt die Fahrzeuge in Klassen gemäss vertretbarer Ähnlichkeitsmerkmale ein. Die Fahrzeuge sind am Samstag und Sonntag in den für ihre Klasse vorgemerkten Bereiche in einer Reihe aufzustellen und werden gemäss ihrer FIVA-Identitätskarte als Klasse A-1, 2 und 3 sowie B-1, 2 und 3 präsentiert.

§ 6

Die Fahrzeuge werden von der Jury am Samstag und Sonntag Vormittag begutachtet und beurteilt, wie im Gesamtprogramm angegeben. Während der Begutachtung durch die Jury haben sich die Teilnehmer neben ihrem Fahrzeug zu befinden. Falls verhindert, sind die Teilnehmer gehalten einen Vertreter für die Präsentation während der Begutachtung durch die Jury zu ernennen. Fahrzeuge, die bei der Präsentation am Samstag und Sonntag nicht dabei sind, werden von der Auswahl der Trophäen ausgeschlossen und verliehene Trophäen können durch das Organisationskomitee überprüft werden.

§ 7

Falls erforderlich kann die Wettbewerbsjury in Klassen aufgeteilt werden. Jede Klasse wird von einem Vorsitzenden geführt, der für die Zusammenstellung und Präsentation der Ergebnisse zuständig ist. Unterstützt wird die Jury bei einem nicht wahlberechtigtem Sekretär. Im Falle von Punktegleichstand zwischen zwei oder mehreren Fahrzeugen hat der Präsident der Jury nach Rücksprache mit den Jurymitgliedern das ausschliessliche, nicht anfechtbare Entscheidungsrecht, einschliesslich des Rechtes, seine eigene Stimme im Falle eines Punktegleichstandes anders als ursprünglich zu vergeben. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig, nach Veröffentlichung der offiziellen Ergebnisse sind keine Anfechtungen oder Einwände zulässig.

§ 8

Zusätzlich zum Grad der Originalität, zum Zustand der Erhaltung und/oder zur Qualität der Restaurierungsarbeiten hat die Jury vor allem auf folgende Kriterien zu achten: Eleganz und allgemeine Schönheit/Verfeinerung im Design, Harmonie der Farben, Eleganz der Polsterung und Verkleidungsteile, Eleganz und Übereinstimmung der Accessoires und Sonderausstattungen, mechanische Effizienz und originalgetreue Erhaltung des Motorraums. Cabriolets können mit heruntergelassenem, offenem Dach präsentiert werden. Die Jury ist jedoch berechtigt, das Fahrzeug auch mit korrekt verschlossenem und befestigtem Dach zu begutachten. Die Jury ist ebenfalls berechtigt, den Motor des Fahrzeugs starten zu lassen und sich zur besseren Bewertung des Interieurs in das Fahrzeug zu setzen.

§ 9

Während der Vorführung sind die Teilnehmer (bzw. deren Vertreter) berechtigt, die Jury mit relevanten Unterlagen zum Fahrzeug und seiner Geschichte vertraut zu machen, insoweit sie solche Dokumente und Unterlagen als nützlich zur Bewertung des Fahrzeugs betrachten. Im Falle von einzigartigen oder ungewöhnlichen Eigenschaften sind ausreichende Unterlagen zur Bestätigung von Abweichungen oder Optionen gegenüber dem Serienmodell vorzulegen. Nicht-originale Sicherheitsteile wie Rückspiegel, Sitzgurte oder Feuerlöscher usw. können unter der Bedingung zugelassen werden, dass ihre Anbringung die Originalität des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt. Für höchst ungewöhnliche Farbzusammenstellungen und nicht-originale Chrom-, Nickel- Cadmiumoder andere Metallteile oder Verkleidungen werden von der Jury Punkte abgezogen. Ersetzbare/erneuerbare Teile wie Reifen, Batterien, Zündkerzen usw. sollen den Originalteilen so nahe wie möglich kommen.

§ 10

Aufkleber, Namenszeichen, Logos von Sponsoren oder Rennnummern sind mit Ausnahme von Sportwagen mit einer Renngeschichte, die historisch klar zu belegen ist, nicht zugelassen. Ein Clubabzeichen ohne allgemeine Werbung (auch nur auf einem Teil des Abzeichens) darf sich dann auf dem Fahrzeug befinden, wenn die Masse des Abzeichens 10x10 cm nicht überschreiten.

§ 11

Spezielle von der Jury verliehene Preise werden am Samstag Nachmittag nach der Parade an die Sieger übergeben.

§ 12

Der Preis "Coppa d’Oro Villa d’Este" wird am Samstag Nachmittag in der Villa d’Este durch Geheimwahl verliehen. Als Gäste an dieser Veranstaltung sind die teilnehmenden Teams berechtigt auch an der Wahl mit Hilfe des sich in der Wettbewerbsmappe des Teilnehmers befindenden Wahlzettels zu beteiligen.

§ 13

Die Klassensieger und Gewinner des Prix d’Honneurs werden am Sonntag Nachmittag nach der Parade präsentiert. Es werden zwei Preise pro Klasse in der Form eines Klassensiegers und eines Prix d’Honneur verliehen.

§ 14

Der Preis "BMW Italia Trophy" wird durch öffentliche Abstimmung in der Villa Erba am Sonntag verliehen. Die zu den für den Wettbewerb eingereichten Fahrzeuge gehörenden Teams sind nicht berechtigt, sich an dieser Wahl zu beteiligen, die auf das Publikum bei der Veranstaltung beschränkt ist.

§ 15

Der Preis "BMW Group Trophy" wird an das von der Jury als "Best of Show" gewählte Fahrzeug verliehen. Die Preisverleihung an den Sieger erfolgt während des Gala-Diners am Sonntag Abend.

§ 16

Anmeldungen sind auf dem hierfür vorgesehenen Formular zusammen mit sämtlichen notwendigen Unterlagen und mit einem Foto aus der Dreiviertelperspektive von vorne sowie mit einem Team von nicht mehr als zwei Personen einzureichen (zusätzliche Teammitglieder nur auf besonderen Wunsch). Der ausgefüllte Antrag muss bis spätestens 31. Januar 2008 beim Organisationskomitee der Concorso d’Eleganza Villa d’Este, c/o Penta GmbH, Postfach 500251, D-80972 München, Deutschland, eingehen. Die Anmeldegebühr ist sofort nach Empfang der Rechnung an die BMW AG zu bezahlen. Nach der Bestätigung ist keine Erstattung der Anmeldegebühr möglich. Der Teilnehmer ist für seine eigene Reise- und Ausfalls-/Annullierungsversicherung zuständig.

§ 17

Den Teilnehmern stehen zwei Pakete für die Hotelunterbringung und Mahlzeiten zur Verfügung: Paket A oder Paket B, beide für ein Team von nicht mehr als zwei Personen kalkuliert. Diese Pakete enthalten keine Extras im Hotel, Getränke und sonstige Kosten an der Bar, keine Sonderwünsche für eine höhere Kategorie und generell keine weiteren Kosten, die nicht ausdrücklich in den oben genannten Paketen angegeben und enthalten sind.

§ 18

Das Organisationskomitee behält sich das ausschliessliche, unabdingbare Recht vor, Teilnehmer auszuwählen. Abgelehnte Anträge zur Teilnahme werden so schnell wie möglich bekanntgegeben. Da die Teilnahme an der Veranstaltung ausschliesslich auf Einladung erfolgt, akzeptiert das Organisationskomitee unter normalen Bedingungen keinen Ersatz für bereits angemeldete Fahrzeuge oder Teams. Jeder Antrag auf Ersatz mit Ernennung eines anderen Fahrzeugs oder Teams ist mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung ausdrücklich und formell zu genehmigen.

§ 19

Die offiziellen Teilnehmer sowie alle anderen Beteiligten nehmen auf eigenes Risiko am Wettbewerb teil. Die BMW AG haftet jedoch für Körperverletzung oder Tod aufgrund vorsätzlicher Handlung oder Fahrlässigkeit seitens der BMW AG, seinen Vorständen, Führungskräften oder Handlungsbevollmächtigten. In allen anderen Fällen haftet die BMW AG nur in dem Ausmass, in dem ein Schaden die Folge einer vorsätzlichen Handlung oder grober Fahrlässigkeit der BMW AG, seinen Vorständen, Führungskräften oder Handlungsbevollmächtigten ist. Diese Haftungsklausel gilt dementsprechend zugunsten von Villa d’Este S.p.A., seinen Vorständen, Führungskräften oder Handlungsbevollmächtigten.

§ 20

Dieses Reglement unterliegt deutschem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche sich aus diesem Reglement oder aus dem Concorso ergebenden Streitigkeiten ist München.

Internationales Technisches Reglement der FIVA relevant für den Concorso d’Eleganza Villa d’Este

Technische Klassifikationen von Fahrzeugen

Fahrzeugdeifinitionen:

Typ A – SERIE
Fahrzeug in Serienausführung, wie vom Hersteller ausgeliefert. In den Fahrzeugerhaltungsklassen 1, 2 und 3 sind Sonderausstattungen, geringfügige kosmetische Veränderungen und typische, zeitgemässe, sich damals auf dem Markt befindlichen Accessoires zulässig.

Type B – ZEITGERECHT MODIFIZIERT (in den ersten 15 Jahren)
Ein im betreffenden Zeitraum für einen spezifischen Zweck speziell gebautes oder modifiziertes Fahrzeug typisch in seiner Art und daher von historischer Bedeutung. Der Erbauer eines solchen Fahrzeugs wird lediglich in der Fahrzeugserhaltungsklasse 1-3 als "Hersteller" betrachtet.

Fahrzeugserhaltungsklassen:

Gruppe 1 – AUTHENTISCH
Ein Fahrzeug in Originalform, ohne Modifikationen und mit nur geringen Verschleissspuren. Vollständig original, einschliesslich der Interieur- und Exterieur-Verkleidung. Ausnahmen gelten nur für Reifen, Zündkerzen, Batterien und andere Verschleissteile.

Gruppe 2 – ORIGINAL
Ein noch nie restauriertes Fahrzeug in voller Übereinstimmung mit den Spezifikationen und technischen Daten des Originalherstellers der Karosserie und des Fahrzeugs insgesamt. Lediglich mechanische, dem normalen Verschleiss ausgesetzte Teile dürfen gegen Originalteile aus der gleichen Periode ausgetauscht worden sein. Die Restaurierung des Originallacks, der Verchromung und der Polsterung ist zulässig.

Gruppe 3 – RESTAURIERT
Ein Fahrzeug bekannten Ursprungs, vollständig oder teilweise demontiert, restauriert und wieder aufgebaut. Nur geringe Abweichungen von den Spezifikationen des Herstellers sind im Falle von nichtverfügbaren Teilen oder Materialien zugelassen.
Soweit wie möglich sind Originalteile des Herstellers zu verwenden. Diese können jedoch durch andere Teile mit den gleichen Spezifikationen ersetzt werden. Sowohl Interieur als auch Exterieur haben dem Zeitraum der Herstellung so nahe wie möglich zu entsprechen.

nach oben




Seite ausdrucken Seite ausdrucken Seite ausdrucken Seite ausdrucken